Sie sind hier:
Startseite
> Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung können formlos beantragt werden.
Nachdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft sind, leitet die Pflegekasse den Antrag auf Pflegeleistungen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK Berlin e.V.) weiter.
Der MDK vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches. Die Begutachtung der Pflegebedürftigen erfolgt durch Ärzte und Pflegefachkräfte des MDK auf der Grundlage des Gesetzes und der Pflegebedürftigkeitsrichtlinien.
Diese unterscheiden drei Pflegestufen mit unterschiedlichem Hilfebedarf im Bereich der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. |
Pflegestufe 0 = Auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch auf staatliche Unterstützung Pflegestufe I = erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftigkeit Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit (einschl. Härtefallregelung bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand)
Das Ergebnis der Begutachtung teilt der MDK der Pflegekasse mit. Diese entscheidet auf der maßgeblichen Grundlage des Gutachtens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und über die Pflegestufe. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann ihre Entscheidung über den Leistungsantrag mit. |